Allgemeine Geschäftsbedingungen von NBS-Training Stephan Niederbockstruck & Karin Riedesel GbR für Weiterbildungs-Angebote (B2B)

§ 1 Allgemeines

Allen unseren angebotenen Leistungen im Bereich der Weiterbildungs-Seminare liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NBS-Training, Karin Riedesel und Stephan Niederbockstruck GbR (im Folgenden nur als NBS-Training bezeichnet), zugrunde.

§ 2 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

NBS-Training, Lilienstr. 11, 20095 Hamburg bietet Unternehmen (nachfolgend Kunden genannt) Weiterbildungs-Seminare (Inhouse Schulungen, Externe Firmenschulungen, Team-Workshops, Einzeltraining) für deren Mitarbeiter (nachfolgend Teilnehmer genannt) an. Dies erfolgt ausschließlich im B2B-Bereich.

Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Definition des Angebotes

Das Angebot von NBS-Training umfasst folgende, begrifflich definierte Leistungen:

Eine Inhouse-Schulung bezeichnet ein Seminar, welches von NBS-Training innerhalb eines Unternehmens durchgeführt wird. Die notwendigen Räumlichkeiten werden vom Unternehmen bereitgestellt.

Externe Firmenschulung bezeichnet ein Seminar, welches von Unternehmen gebucht wird, die eine Gruppe von Mitarbeitern (ausschließlich dieses Unternehmens) schulen lassen möchten. Diese Schulungen finden in von NBS-Training über Drittanbieter zur Verfügung gestellten Räumen statt.

Ein Einzeltraining ist eine auf einen Teilnehmer beschränkte Schulung, welches von NBS-Training innerhalb eines Unternehmens durchgeführt wird. Die notwendigen Räumlichkeiten werden vom Unternehmen bereitgestellt.

§ 4 Zustandekommen eines Vertrages

Die auf der Internetseite und sonstigen Werbemittel von NBS-Training angebotenen Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar, sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, NBS-Training mit der Anfrage ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Durch das Ausfüllen des Online-Formulars bzw. die Zusendung des ausgedruckten Online-Formulars per Fax oder E-Mail bieten Sie uns, NBS-Training, den Abschluss eines Trainingsvertrages an.

Für die Durchführung einer externen Firmenschulung, einer Inhouse-Schulung oder eines Einzeltrainings unterbreiten wir dem Kunden ein individuelles Angebot. Durch die Rücksendung der rechtsgültig unterschriebenen Auftragsbestätigung per Fax, E-Mail oder per Post kommt ein Vertrag zustande.

§ 5 Stornierung, Rücktritt

Bei Abmeldung eines oder mehrerer Teilnehmer von einer Inhouse-Schulung oder einem Online-Seminar fallen keinerlei Stornogebühren an, solange das Seminar als solches noch stattfindet. Bei einem Einzeltraining ist die Abmeldung des Teilnehmers dem Ausfall des Seminars gleichzusetzen.

Beim Ausfall einer Schulung (Inhouse-Schulung oder Online-Seminar), für die KEIN Ersatztermin gefunden wird, gilt folgende Regelung:

  • Stornierung mehr als 2 Kalenderwochen von dem Termin: Keine Stornogebühren
  • Stornierung zwischen 1 und 2 Kalenderwochen vor dem Termin: 50% der Schulungsgebühren
  • Stornierung weniger als eine Woche vor dem Termin: 100% der Schulungsgebühren

Falls anstelle des ursprünglichen Termins ein Ersatz-Termin gefunden wird, fallen grundsätzlich keine Stornogebühren an.

§ 6 Ausfall und Verlegung einer Veranstaltung

NBS-Training kann aus wichtigem Grund (z.B. durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die Seminargebühr nicht fällig.

NBS-Training ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen, es sei denn, zwischen den Kunden und NBS-Training wurde für ein Firmen- oder Einzelseminar ausdrücklich ein bestimmter Seminarort vereinbart. Aus wichtigem Grund – unter anderem bei Erkrankungen des Trainers – sowie in Fällen höherer Gewalt – unter anderem bei Krieg, Feuer und Streik – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist NBS-Training aber auch berechtigt, den Veranstaltungstermin zu ändern, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere aus Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – bestehen nicht, es sei denn, dies ist in § 9 geregelt.

§ 7 Preise und Leistungen

Der Endpreis bei Firmenseminaren (Inhouse oder extern) oder Einzeltrainings setzt sich zusammen aus dem Tagessatz des Trainers je Seminartag und -soweit diese entstehen- aus den Kosten für die Anreise, Verpflegung, Unterkunft des Trainers, die Verpflegung des Kunden bzw. der Teilnehmer, Unterlagen und die Miete für externe Seminarräume und externe technische Einrichtungen (insbesondere Rechner) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer in Hotels sowie beim Kunden direkt trägt der Kunde selbst. Finden Seminare beim Kunden statt, stellt dieser unentgeltlich die hierfür erforderlichen räumlichen Einrichtungen, je nach Angebotsausführung gegebenenfalls auch die technischen Einrichtungen.

Eine Erstattung für nicht vollständig abgenommene Leistung erfolgt nicht.

§ 8 Zahlung

Nach der Auftragserteilung für eine Inhouse-Schulung, externe Firmenschulung/ein Einzeltraining erhält der Kunde nach Beendigung des Seminars eine Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag fällig und ist spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto von NBS-Training zu überweisen.

Bei Überschreitung des unter §7 Abs. 1 bzw. §7 Abs. 2 genannten Zahlungstermins steht NBS-Training, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf gegenüber Kaufleuten ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 9 Urheberrechte; Schutzrechte

Die im Rahmen der Seminare, Schulungen oder Einzeltraining ausgehändigten Schulungsunterlagen und Bedarfsanalysen (gleich in welcher Form) sind urheberrechtlich geschützt.

NBS-Training räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen im Rahmen des vorgesehen Vertrags- und Schulungszwecks im zeitlich, inhaltlich und räumlich erforderlichen Umfang zu nutzen.

Jede darüber hinaus gehende Nutzung der ausgehändigten Schulungsunterlagen ist nur nach gesonderter Zustimmung von NBS-Training zulässig. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die überlassenen Schulungsunterlagen in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verarbeiten, vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen oder die Verwertungshandlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.

§ 10 Haftung;Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzung

NBS-Training haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

NBS-Training haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NBS-Training nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet NBS-Training nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit NBS-Training eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet werden muss.

Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung (etwa auch bei der Leistungsverzögerung) und auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Ist die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen auf höhere Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen und verschieben sich die Termine angemessen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Haftung für beratende Tätigkeit: Die Haftung für Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge ist ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Die Abwicklung des zwischen den Parteien vereinbarten Schulung / der vereinbarten Schulungen erfolgt innerhalb NBS-Training. mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit NBS-Training seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

NBS-Training wird Informationen und Unterlagen, die er vom Kunden im Rahmen der Leistungserbringung erhält, nur zur Vertragserfüllung verwenden.

NBS-Training sowie ihre Erfüllungsgehilfen sind auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (neu, 2018) verpflichtet. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis bezieht sich auf alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person sowie auf alle Schutzmaßnahmen dieser Angaben. NBS-Training ist insbesondere verpflichtet, keine personenbezogenen Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.

NBS-Training wird die beim Kunden geltenden und ihr bekannt gegeben Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten beachten.
Diese Regelung über den Umgang mit Daten wird durch die Datenschutzerklärung konkretisiert und ergänzt.

§ 12 Schlussvorschriften

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Hamburg in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann ist und soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen.
Die ergänzenden Bestandteile dieser AGB können sämtlich im öffentlichen Bereich der NBS-Training Internetseite abgerufen werden. Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

§ 13 Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i BGB i.V.m. Artikel 246 c EGBGB

Anbieteridentität:

NBS-Training (Riedesel & Niederbockstruck GbR)

Lilienstr.11

20095 Hamburg

Telefon 040-22 86 89 650

Telefax 040-22 86 89 651

E-Mail: info@nbs-training.de

 

Stand: September 2020