Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Was ist eigentlich WeGebAU ?

WeGebAU ist ein Programm der Agentur für Arbeit, das insbesondere gering Qualifizierte und ältere Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen soll.

Im Fokus stehen dabei vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Für welche Arbeitnehmer ist WeGebAU gedacht ?

Bis Anfang 2010 konnten das WeGebAU-Programm ausschließlich gering qualifizierte Arbeitnehmer oder Arbeitsnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, in Anspruch nehmen. Ab Februar 2010 ist diese Beschränkung aufgehoben, so dass nun auch qualifizierte Arbeitnehmer an der Förderung teilhaben können.

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen allerdings einige Kriterien erfüllt werden:

  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wieviel Geld gibt es vom Staat ?

Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

An wen kann ich mich wenden ?

Zuständig für die Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an oder senden uns eine Kontaktanfrage. Wir beraten Sie gerne.

Was kann oder muss ich noch beachten ?

Sie können bei der Auswahl Ihres Lehrgangs natürlich persönliche Wünsche und Vorschläge äußern, dabei ist jedoch zu beachten, das sowohl der gewählte Anbieter als auch die Maßnahme, an der Sie teilnehmen möchten, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.

Falls Sie unsicher sind, erfragen Sie diese Informationen bei dem jeweiligen Bildungsträger.

Beratung & Service

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