Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ (Kleine und mittlere Unternehmen) das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ ein.
Mit dem Qualifizierungsscheck unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die
und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert.
Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme übernommen, jedoch nicht mehr als maximal 500 Euro, dies gilt pro Person und Jahr.
Kosten für Fahrt, Lernmittel, Unterkunft und Hauptmahlzeiten werden mit dem Qualifizierungsscheck nicht erstattet.
Beschäftige können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Für die Inanspruchnahme von Qualischeck ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Weitere Infos finden Sie unter:
Liste der Beratungsstellen und
Wie erhalten Sie Ihren Qualifizierungsscheck ?
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