Qualifizierungsmaßnahmen in Kurzarbeit
Was sind diese "Qualifizierungsmaßnahmen in Kurzarbeit" ?

Bei den Qualifizierungsangeboten für Bezieher von Kurzarbeitergeld handelt es sich um ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), unterstützt vom Europäischen Sozialfonds (ESF).

Mit Hilfe des Programms soll Arbeitnehmern, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, eine Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung geboten werden.

Welche Arbeitnehmer bekommen diese Förderung ?

Seit dem 01.01.2009 können grundsätzlich alle Bezieher von Kurzarbeitergeld diese Förderung beantragen. Dabei ist die Art des Kurzarbeitergeldes nicht mehr von Bedeutung, sowohl Transfer-Kurzarbeitergeldbezieher als auch Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld werden gefördert.

Ausserdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Qualifizierungsbedarf begründet werden
  • die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme darf nicht der Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit entgegenstehen, für diesen Fall muss der Abbruch der Maßnahme mit dem Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme vertraglich vereinbart werden
  • bei Maßnahmebeginn muss zu erwarten sein, dass die Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen werden kann und der Gesamtumfang der Qualifizierung den Umfang der Kurzarbeit nicht wesentlich überschreitet
Welche Voraussetzungen gelten für Unternehmen ?

Die Förderung ist nicht auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Auch Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen können gefördert werden. Förderfähig sind dabei nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fortbildungen, sondern auch betriebsspezifische Fortbildungen.

Wieviel Geld gibt es vom Staat ?

Im Regelfall werden für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.

In speziellen Fällen kann die Übernahme erhöht werden:

  • Bei kleineren Unternehmen um 20 Prozent auf insgesamt 80 Prozent der Lehrgangskosten. (Kleinere Unternehmen sind Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro)
  • Bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent auf insgesamt 70 Prozent der Lehrgangskosten. (Mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro)
  • um 10 Prozent auf insgesamt 70 der Lehrgangskosten bei benachteiligten oder behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Artikel 2 Nummer 18 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008
An wen kann ich mich wenden ?

Zuständig für die Bearbeitung ist die Agentur für Arbeit. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Hier finden Sie weitere Informationen: Agentur für Arbeit: Weiterbildung

Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an oder senden uns eine Kontaktanfrage. Wir beraten Sie gerne.

Was kann oder muss ich noch beachten ?

Sie können bei der Auswahl Ihres Lehrgangs natürlich persönliche Wünsche und Vorschläge äußern, dabei ist jedoch zu beachten, das sowohl der gewählte Anbieter als auch die Maßnahme, an der Sie teilnehmen möchten, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.

Falls Sie unsicher sind, erfragen Sie diese Informationen bei dem jeweiligen Bildungsträger.

Beratung & Service

 Tel.:

0621 - 58 67 98 43 

 Fax:

0621 - 58 67 98 44 

info@nbs-training.de 

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine EMail, wir beraten Sie gerne.