Bei den Qualifizierungsangeboten für Bezieher von Kurzarbeitergeld handelt es sich um ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), unterstützt vom Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit Hilfe des Programms soll Arbeitnehmern, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, eine Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung geboten werden.
Seit dem 01.01.2009 können grundsätzlich alle Bezieher von Kurzarbeitergeld diese Förderung beantragen. Dabei ist die Art des Kurzarbeitergeldes nicht mehr von Bedeutung, sowohl Transfer-Kurzarbeitergeldbezieher als auch Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld werden gefördert.
Ausserdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Förderung ist nicht auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Auch Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen können gefördert werden. Förderfähig sind dabei nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fortbildungen, sondern auch betriebsspezifische Fortbildungen.
Im Regelfall werden für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.
In speziellen Fällen kann die Übernahme erhöht werden:
Zuständig für die Bearbeitung ist die Agentur für Arbeit. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Agentur für Arbeit: Weiterbildung
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Sie können bei der Auswahl Ihres Lehrgangs natürlich persönliche Wünsche und Vorschläge äußern, dabei ist jedoch zu beachten, das sowohl der gewählte Anbieter als auch die Maßnahme, an der Sie teilnehmen möchten, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.
Falls Sie unsicher sind, erfragen Sie diese Informationen bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Tel.:
0621 - 58 67 98 43
Fax:
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