Der Bildungsscheck für Nordrhein-Westfalen - Förderung für Erwerbstätige
Was genau ist der Bildungsscheck ?

Der Bildungsscheck ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird.

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Wer bekommt den Bildungsscheck ?

Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt.

Der Bildungsscheck kann auch für Bildungsurlaub verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass damit nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden. Beschäftigte dürfen im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

In Anspruch nehmen können den Bildungsscheck:

  • Beschäftigte:
    • berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
    • für ein Unternehmen in NRW tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
    • Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
    • geringfügige Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijobber
    • noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen
    • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
    • im Unternehmen mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
    • mitarbeitende Eigentümer / Betriebsinhaber in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens
  • Unternehmen:
    • kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
    • bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind zu berücksichtigen:
      a) Lohn- und Gehaltsempfänger,
      b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind,
      c) mitarbeitende Eigentümer,
      d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Wieviel Geld gibt es vom Staat ?

Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme übernommen, jedoch nicht mehr als maximal 500 Euro, dies gilt pro Person und Jahr.

Kosten für Fahrt, Lernmittel, Unterkunft und Hauptmahlzeiten werden mit dem Qualifizierungsscheck nicht erstattet.

Wie oft bekomme ich einen Gutschein ?

Beschäftige können alle 2 Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.

An wen kann ich mich wenden ?

Für die Inanspruchnahme von Qualischeck ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.

Weitere Infos finden Sie unter:

Liste der Beratungsstellen und
Infos zum Bildungsscheck

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