Der Bildungsscheck ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird.
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt.
Der Bildungsscheck kann auch für Bildungsurlaub verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass damit nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden. Beschäftigte dürfen im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
In Anspruch nehmen können den Bildungsscheck:
Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme übernommen, jedoch nicht mehr als maximal 500 Euro, dies gilt pro Person und Jahr.
Kosten für Fahrt, Lernmittel, Unterkunft und Hauptmahlzeiten werden mit dem Qualifizierungsscheck nicht erstattet.
Beschäftige können alle 2 Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Für die Inanspruchnahme von Qualischeck ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Weitere Infos finden Sie unter:
Liste der Beratungsstellen und
Infos zum Bildungsscheck
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