Beim Bildungsgutschein handelt es sich um die schriftliche Zusage der Bundesagentur für Arbeit für eine Kostenübernahme an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme. Im Bildungsgutschein werden durch den Berater des Arbeitsamts bzw. der ARGE festgelegt:
Die Agentur für Arbeit stellt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aus. Dabei steht die Wiedereingliederung ins Berufsleben im Vordergrund. Somit muss eine Weiterbildung immer zum Ziel haben, den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit wieder beruflich einzugliedern.
Zunächst ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit Pflicht, weiter werden folgende Punkte geprüft:
Obwohl es sich bei der Förderung um eine KANN-Leistung handelt, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, werden im Regelfall folgenden Kosten übernommen:
Vor Beginn einer Teilnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgen. Bei bereits bestehender Arbeitslosigkeit wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berater, bei drohendem Beschäftigungsverlust melden Sie sich möglichst zeitnah ebenfalls bei der Agentur für Arbeit, Ihnen wird dann ein Berater zugewiesen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an oder senden uns eine Kontaktanfrage. Wir beraten Sie gerne.
Sie können bei der Auswahl Ihres Lehrgangs natürlich persönliche Wünsche und Vorschläge äußern, dabei ist jedoch zu beachten, das sowohl der gewählte Anbieter als auch die Maßnahme, an der Sie teilnehmen möchten, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.
Falls Sie unsicher sind, erfragen Sie diese Informationen bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Tel.:
0621 - 58 67 98 43
Fax:
0621 - 58 67 98 44
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