Der Bildungsgutschein
Was ist eigentlich ein Bildungsgutschein ?

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um die schriftliche Zusage der Bundesagentur für Arbeit für eine Kostenübernahme an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme. Im Bildungsgutschein werden durch den Berater des Arbeitsamts bzw. der ARGE festgelegt:

  • Bildungsziel
  • Dauer für Erreichen des Bildungsziels - auch mehrmonatige Weiterbildungen sind möglich
  • Gültigkeitsort bzw. Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer zur Einlösung von maximal 3 Monaten

Die Agentur für Arbeit stellt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aus. Dabei steht die Wiedereingliederung ins Berufsleben im Vordergrund. Somit muss eine Weiterbildung immer zum Ziel haben, den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit wieder beruflich einzugliedern.

Wer bekommt den Bildungsgutschein ?

Zunächst ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit Pflicht, weiter werden folgende Punkte geprüft:

  • Es liegt bereits eine Arbeitslosigkeit vor und Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II
  • Ihnen droht konkret eine Arbeitslosigkeit, z.B. durch erfolgte Kündigung oder Auslaufen eine Arbeitsvertrages
  • Die Agentur für Arbeit sieht die Notwendigkeit für eine Weiterbildungsmaßnahme und eine gute Chance, um den Arbeitnehmer wieder in Arbeit zu bringen, eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden, oder wenn kein Berufsabschluss vorliegt.
Wieviel Geld gibt es von der Agentur für Arbeit ?

Obwohl es sich bei der Förderung um eine KANN-Leistung handelt, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, werden im Regelfall folgenden Kosten übernommen:

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für die Betreuung von Kindern
An wen kann ich mich wenden ?

Vor Beginn einer Teilnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgen. Bei bereits bestehender Arbeitslosigkeit wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berater, bei drohendem Beschäftigungsverlust melden Sie sich möglichst zeitnah ebenfalls bei der Agentur für Arbeit, Ihnen wird dann ein Berater zugewiesen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an oder senden uns eine Kontaktanfrage. Wir beraten Sie gerne.

Was kann oder muss ich noch beachten ?

Sie können bei der Auswahl Ihres Lehrgangs natürlich persönliche Wünsche und Vorschläge äußern, dabei ist jedoch zu beachten, das sowohl der gewählte Anbieter als auch die Maßnahme, an der Sie teilnehmen möchten, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.

Falls Sie unsicher sind, erfragen Sie diese Informationen bei dem jeweiligen Bildungsträger.

Beratung & Service

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