Ein Großteil der Erwerbstätigen geht davon aus, dass nur Arbeitslose
in der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden.
Doch diese Annahme ist falsch.
Sowohl der Bund als auch die einzelnen Länder haben verschiedene Programme ins
Leben gerufen, um vielen verschiedenen Gruppen eine Unterstützung bei der
Weiterbildung zu ermöglichen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für berufliche Weiterbildung.
Gefördert werden Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit
beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder sie bei Beginn der
Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Bildungsprämie ist eine bundesweite Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Ziel der Bildungsprämie ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Personen mit niedrigem
und mittlerem Einkommen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beziehern von Kurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland Pfalz aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigte. Selbständige oder Angehörige der Freien Berufe ab 45 Jahre in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit.
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigte. Sie sind älter als 45 Jahre sind und haben im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten. Sie haben in den vergangenen 2 Jahren an keiner betriebsveranlagten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen.
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